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Satzung PDF Drucken E-Mail

 

§ 1 Allgemeines

Die Jungen Liberalen sind eine selbständige, politische Organisation, die die Idee des politischen Liberalismus vertritt.
Ziel des politischen Liberalismus ist die relative größtmögliche Freiheit des Einzelnen. Absolut darf die Freiheit nicht sein, da absolute Freiheit zum gänzlichen Verlust der Freiheit führen könnte. Denn dann hätte der Einzelne auch die Freiheit, die Freiheit des anderen zu beschränken.
Die Jungen Liberalen setzen sich insbesondere für die Freiheit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ei n.
Die Jungen Liberalen bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.


§ 2 Gliederung

Der Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes Rheinhessen-Vorderpfalz.


§ 3 Mitgliedschaft

(1) Voraussetzungen
Mitglied des Kreisverbandes Rhein-Pfalz-Kreis kann jeder werden, der mindestens 14 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer konkurrierenden politischen Organisation ist und die Grundsätze der Jungen Liberalen und die Satzung des Verbandes anerkennt.
Solange in einem angrenzenden Kreisverband der FDP kein Kreisverband der Jungen Liberalen existiert, können Interessenten aus diesem die Mitgliedschaft des Kreisverbandes Rhein-Pfalz erwerben.

(2) Erwerb
Die Mitgliedschaft im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis wird dadurch erworben, daß man dem Kreisvorstand eine schriftliche Erklärung abgibt, die dieser an den Landesverband Rheinland-Pfalz weiterleitet. Über die Aufnahme entscheidet der Landesvorstand.

(3) Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis wird von der einfachen Mehrheit in der Kreismitgliederversammlung verliehen.
Für die Ehrenmitgliedschaft gilt keine der unter (1) aufgeführten Voraussetzungen. Das Ehrenmitglied muss keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.
Es wird zu allen Kreismitgliederversammlungen eingeladen, auf denen es Rede-, Antrags- und Stimmrecht genießt. Das Stimmrecht gilt nicht bei Personalentscheidungen.

(4) Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis endet mit dem Entfall der für ihren Erwerb notwendigen Voraussetzungen, dem schriftlich dem Kreisvorstand erklärten Austritt, dem Ausschluß oder dem Tod.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Grundsätze der Jungen Liberalen oder die Satzung des Verbandes verstößt oder mindestens die für ein Jahr fälligen Beiträge nach Mahnung nicht bezahlt hat.
Über einen Ausschluss entscheidet der Landesvorstand Rheinland-Pfalz.


§ 4 Wahlen und Abstimmungen

(1)Wahlen
Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim.
Ansonsten sind Wahlen offen, wenn kein Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht.
Wahlen sind schriftlich anzukündigen.

(2)Abstimmungen
Abstimmungen im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis sind offen.

(3)Mehrheiten
Bei Wahlen und Abstimmungen im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis genügt die einfache Mehrheit der Stimmen, soweit nicht anderes bestimmt ist.
Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.


§ 5 Organe

Die Organe des Kreisverbandes Rhein-Pfalz-Kreis sind dem Range nach:
1.die Kreismitgliederversammlung
2.der Kreisvorstand


§ 6 Kreismitgliederversammlung

(1)Versammlungsart
Die Kreismitgliederversammlung ist eine öffentliche Versammlung.
Auf Beschluß der Kreismitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

(2)Aufgaben
Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
1.Wahl, Abwahl und Entlastung des Kreisvorstandes
2.Genehmigung des Kassenberichts und Wahl zweier Kassenprüfer auf ein Jahr
3.Satzungsänderungen
4.Auflösung des Kreisverbandes

(3) Versammlungshäufigkeit
Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist auch auf Beschluß des Kreisvorstands oder eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

(4)Rede-, Antrags- und Stimmrecht
Rede-, antrags- und stimmberechtigt im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis sind alle Mitglieder.

 

(5)Einladung zur Kreismitgliederversammlung
Die Einladung für die Kreismitgliederversammlung erfolgt mittels elektronischer Übermittlung. Einladung über den Postweg erfolgt nur für Mitglieder, die keine E-Mailadresse besitzen.

 


§ 7 Kreisvorstand

(1)Zusammensetzung
Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
1.dem Kreisvorsitzenden
2.dem Ersten Stellvertreter des Kreisvorsitzenden, ansonsten zuständig für Programmatik
3.dem Zweiten Stellvertreter des Kreisvorsitzenden, ansonsten zuständig für Organisation
4.dem Schatzmeister
5.Beisitzern nach Beschluss der Kreismitgliederversammlung

(2)Wahl
Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von der Kreismitgliederversammlung einzeln auf ein Jahr gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten die einfache Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem sich die beiden Kandidaten zur Wahl stellen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten.

(3)Aufgaben
Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

(4)Ende
Legt ein Kreisvorstandsmitglied sein Amt nieder, so übernehmen die anderen Kreisvorstandsmitglieder bis zur nächsten Wahl kommissarisch dessen Geschäftsbereich. Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder, so sind Neuwahlen abzuhalten.
Die Kreismitgliederversammlung kann ein Kreisvorstandsmitglied durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen. Die Abwahl ist schriftlich anzukündigen.

(5)Vertretung
Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes sind der Kreisvorsitzende und seine Stellvertreter berechtigt.
Zur gerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes ist der Kreisvorsitzende allein oder seine Stellvertreter gemeinsam berechtigt.


§ 8 Finanzen

Der Kreisverband deckt seine Ausgaben aus Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Einnahmen. Die Höhe der Abgaben an den Bezirksverband legt der Landesverband in seiner Beitragsordnung fest.
Der Schatzmeister hat die Finanzen des Kreisverbandes zu verwalten. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er ist den Kassenprüfern jederzeit Rechenschaft schuldig.


§ 9 Satzungsänderungen

Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten geändert werden.
Satzungsänderungen sind schriftlich anzukündigen.
Die Satzungen der oberen Glieder der Jungen Liberalen gehen dieser Satzung vor.


§ 10 Auflösung

Der Kreisverband kann von den Anwesenden einstimmig aufgelöst weden.
Die Auflösung ist schriftlich anzukündigen.
Das Vermögen des Kreisverbandes fällt an den Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz.


§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung trat mit der Verabschiedung durch die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes Rhein-Pfalz-Kreis (damals: "Ludwigshafen-Land") der Jungen Liberalen am 10. November 1998 in Kraft.

 

Letze Satzungsänderung am 5. Mai 2010