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Satzung PDF Drucken E-Mail

§ 1 Allgemeines

 

Die Jungen Liberalen sind eine selbständige, politische Organisation, die die Idee des politischen Liberalismus vertritt.

Ziel des politischen Liberalismus ist die relative größtmögliche Freiheit des Einzelnen. Absolut darf die Freiheit nicht sein, da absolute Freiheit zum gänzlichen Verlust der Freiheit führen könnte. Denn dann hätte der Einzelne auch die Freiheit, die Freiheit des anderen zu beschränken.

Die Jungen Liberalen setzen sich insbesondere für die Freiheit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ei n.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 2 Gliederung

 

Der Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes Rheinhessen-Vorderpfalz.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

(1) Voraussetzungen

Mitglied des Kreisverbandes Rhein-Pfalz-Kreis kann jeder werden, der mindestens 14 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer konkurrierenden politischen Organisation ist und die Grundsätze der Jungen Liberalen und die Satzung des Verbandes anerkennt.

Solange in einem angrenzenden Kreisverband der FDP kein Kreisverband der Jungen Liberalen existiert, können Interessenten aus diesem die Mitgliedschaft des Kreisverbandes Rhein-Pfalz erwerben.

 

(2) Erwerb

Die Mitgliedschaft im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis wird dadurch erworben, daß man dem Kreisvorstand eine schriftliche Erklärung abgibt, die dieser an den Landesverband Rheinland-Pfalz weiterleitet. Über die Aufnahme entscheidet der Landesvorstand.

 

(3) Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis wird von der einfachen Mehrheit in der Kreismitgliederversammlung verliehen. 

Für die Ehrenmitgliedschaft gilt keine der unter (1) aufgeführten Voraussetzungen. Das Ehrenmitglied muss keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Es wird zu allen Kreismitgliederversammlungen eingeladen, auf denen es Rede-, Antrags- und Stimmrecht genießt. Das Stimmrecht gilt nicht bei Personalentscheidungen.

 

(4) Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis endet mit dem Entfall der für ihren Erwerb notwendigen Voraussetzungen, dem schriftlich dem Kreisvorstand erklärten Austritt, dem Ausschluß oder dem Tod.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Grundsätze der Jungen Liberalen oder die Satzung des Verbandes verstößt oder mindestens die für ein Jahr fälligen Beiträge nach Mahnung nicht bezahlt hat.

Über einen Ausschluss entscheidet der Landesvorstand Rheinland-Pfalz.

 

 

§ 4 Wahlen und Abstimmungen

 

(1)Wahlen

Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim.

Ansonsten sind Wahlen offen, wenn kein Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht.

Wahlen sind schriftlich anzukündigen.

 

(2)Abstimmungen

Abstimmungen im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis sind offen.

 

(3)Mehrheiten

Bei Wahlen und Abstimmungen im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis genügt die einfache Mehrheit der Stimmen, soweit nicht anderes bestimmt ist.

Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.

 

 

§ 5 Organe

 

Die Organe des Kreisverbandes Rhein-Pfalz-Kreis sind dem Range nach:

1.die Kreismitgliederversammlung

2.der Kreisvorstand

 

 

§ 6 Kreismitgliederversammlung

 

(1)Versammlungsart

Die Kreismitgliederversammlung ist eine öffentliche Versammlung.

Auf Beschluß der Kreismitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

 

(2)Aufgaben

Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

1.Wahl, Abwahl und Entlastung des Kreisvorstandes

2.Genehmigung des Kassenberichts und Wahl eines bzw. zweier Kassenprüfer auf ein Jahr

3.Satzungsänderungen

4.Auflösung des Kreisverbandes

 

(3) Versammlungshäufigkeit

Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist auch auf Beschluß des Kreisvorstands oder eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

 

(4)Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rede-, antrags- und stimmberechtigt im Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis sind alle Mitglieder.

 

(5)Einladung zur Kreismitgliederversammlung

Die Einladung für die Kreismitgliederversammlung erfolgt mittels elektronischer Übermittlung. Einladung über den Postweg erfolgt nur für Mitglieder, die keine E-Mailadresse besitzen.

 

 

§ 7 Kreisvorstand

 

(1)Zusammensetzung

Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:

1.dem Kreisvorsitzenden

2.dem Ersten Stellvertreter des Kreisvorsitzenden, ansonsten zuständig für Programmatik

3.dem Zweiten Stellvertreter des Kreisvorsitzenden, ansonsten zuständig für Organisation

4.dem Schatzmeister

5.Beisitzern nach Beschluss der Kreismitgliederversammlung

 

(2)Wahl

Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden von der Kreismitgliederversammlung einzeln auf ein Jahr gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten die einfache Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem sich die beiden Kandidaten zur Wahl stellen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten.

 

(3)Aufgaben

Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

 

(4)Ende

Legt ein Kreisvorstandsmitglied sein Amt nieder, so übernehmen die anderen Kreisvorstandsmitglieder bis zur nächsten Wahl kommissarisch dessen Geschäftsbereich. Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder, so sind Neuwahlen abzuhalten.

Die Kreismitgliederversammlung kann ein Kreisvorstandsmitglied durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen. Die Abwahl ist schriftlich anzukündigen.

 

(5)Vertretung

Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes sind der Kreisvorsitzende und seine Stellvertreter berechtigt.

Zur gerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes ist der Kreisvorsitzende allein oder seine Stellvertreter gemeinsam berechtigt.

 

 

§ 8 Finanzen

 

Der Kreisverband deckt seine Ausgaben aus Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Einnahmen. Die Höhe der Abgaben an den Bezirksverband legt der Landesverband in seiner Beitragsordnung fest.

Der Schatzmeister hat die Finanzen des Kreisverbandes zu verwalten. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er ist dem Kassenprüfer bzw. den Kassenprüfern jederzeit Rechenschaft schuldig.

 

 

§ 9 Satzungsänderungen

 

Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten geändert werden.

Satzungsänderungen sind schriftlich anzukündigen.

Die Satzungen der oberen Glieder der Jungen Liberalen gehen dieser Satzung vor.

 

 

§ 10 Passivität

 

Sollte keine Neuwahl eines Kreisvorstandes gelingen, gilt der Kreisverband als ruhend (passiv). In diesem Fall wird das Vermögen des Kreisverbandes in ein Sparkonto überführt, welches durch einen legitimierten Verwalter (Treuhänder) gewissenhaft geführt wird. Der Verwalter erreicht Legitimation durch Wahl mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Er ist dem FDP Kreisverband Rhein-Pfalz Kreis jährlich rechenschaftspflichtig. Das Vermögen des ruhenden Kreisverbandes ist bei Reaktivierung des Kreisverbandes zur Verfügung zu stellen.

 

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Satzung trat mit der Verabschiedung durch die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes Rhein-Pfalz-Kreis (damals: "Ludwigshafen-Land") der Jungen Liberalen am 10. November 1998 in Kraft.

 

 

 

Letze Satzungsänderung am 11. Juni 2011